GTV-Tennisabteilung | Stand 01.02.2023 |
Jugendlich sind alle Personen bis zu dem Jahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Als Schüler und Studenten gelten alle, die einen entsprechenden Nachweis (Schülerausweis, Studienbescheinigung) vorlegen und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ist ein Jugendlicher Mitglied mit seinen Eltern oder einem Elternteil im Verein, so scheidet er/sie nach dem 18. Geburtstag aus dem Familienverbund aus. Die verbleibenden Familienmitglieder werden in die entsprechende Beitragsgruppe neu eingeordnet.
Die Beitragshöhe richtet sich nach den Verhältnissen am 1. Tag des Halbjahres, für das der Beitrag erhoben wird.
Weitere Auskünfte sind in der Geschäftsstelle, Georgstr. 44 a, Tel 36736, erhältlich.
Beitragszahlungen sind üblicherweise halbjährlich im Bankeinzugsverfahren zu entrichten. Die Beiträge werden unabhängig vom Ein- oder Austritt für das gesamte Kalenderhalbjahr berechnet. Eine Kündigung ist nur zum Ende des laufenden Kalenderhalbjahres möglich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Platzbelegungs-Ordnung |
1. Platzreservierung aller Plätze (Tennis, Padel & Multicourt)
1.1 | Jeder Spieler muss vor Aufnahme des Spiels seine Spielzeit im Platzbuchungssystem reservieren. |
1.2 | Die Reservierung kann online über https://www.club-tennis-point.de/gtv/platzbuchung/ erfolgen oder das Touch-Terminal auf der Anlage. Bei der Buchung muss zwingend der Mitgliedername/die Mitgliedernamen der Mitspieler eingegeben werden. Gastspieler müssen über Gäste hinterlegt werden. Weitere Details unter Punkt 2.3 |
1.3 | Die Spielzeit beträgt max. 2 Stunden pro Tag. Nachfolgende Stunden können belegt werden, sofern sie nicht von anderen Mitgliedern gebucht sind. Nachfolgende Spiele müssen auch wieder über die Platzbuchung reserviert werden. Die Platzpflege ist innerhalb der Spielzeit durchzuführen. |
1.4 | Eine Platzreservierung setzt voraus, dass mindestens 1 Spieler die Tennisanlage nach der Reservierung bis zur Spielzeit nicht mehr verlässt. |
1.5 | Die Reservierung ist auch bei Trainings- und Ranglistenspielen und Turnieren durchzuführen. |
2. Gastspieler
2.1 | Gastspieler sind nur spielberechtigt, wenn der Platz bis zum Belegungszeitpunkt nicht von Abteilungsmitgliedern beansprucht wird. Mitglieder haben also bis zum Beginn der Spielzeit auf dem jeweiligen Platz Vorrang in der Belegung. |
2.2 | Gastspieler müssen die Reservierung online über https://www.club-tennis-point.de/gtv/platzbuchung/ vornehmen |
2.3 | Die Platzbenutzungsgebühr ist in der Online Platzbuchung hinterlegt und muss dort direkt bezahlt werden. Soweit Mitglieder am Spiel beteiligt sind, werden die Gebühren anteilig berechnet. Dies erfolgt durch die Angabe der mitspielenden Mitglieder und Gäste automatisch in der Platzbuchung. |
3. Reservierungen, Ranglistenspiele
3.1 | Dem Vorstand ist es vorbehalten, Plätze zu reservieren. |
3.2 | Reservierungen erfolgen z. B. für Turniere, Vereinsmeisterschaften, Pflichtspiele, Freundschaftsbegegnungen und für die Trainingseinteilung über das Platzbuchungssystem |
3.3 | Eingetragene Ranglistenspiele haben Vorrang gegenüber normalen Buchungen. |
4. Platzsperrung
4.1 | Platzwart und Vorstand sind berechtigt, schadhafte Plätze für die Dauer der Renovierungsarbeiten und zur Vermeidung von Folgeschäden zu sperren. |
5. Zuwiderhandlungen
5.1 | Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können mit Spielverbot (Vorstand entscheidet) oder Ausschluß aus der Abteilung (Mitgliederversammlung entscheidet) geahndet werden. | ||
6. Arbeitsstundenregelung
6.1 | Die Hälfte der vorgegebenen Arbeitsstunden muß von Januar bis Juli, die 2. Hälfte von August bis November geleistet werden. | ||
6.2 | Die geleisteten Arbeitsstunden werden durch den Vorstand dokumentiert | ||
6.3 | Über die festgelegte Anzahl hinaus freiwillig geleistete Arbeitsstunden fallen als Spende der Tennisabteilung zu. | ||
6.4 | Die für die Arbeitseinsätze vorgesehenen Termine, Namen der Einsatzleiter usw. werden rechtzeitig bekanntgegeben. | ||
6.5 | Mitglieder, die zum 1. des jeweiligen Halbjahres älter als 18 Jahre sind, haben je Halbjahr drei Arbeitsstunden auf der Tennisanlage zu leisten. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde werden zu Beginn des folgenden Halbjahres 10,00 €, also maximal 30,00 € eingezogen. |