Die Jahresbeiträge gültig ab 01.01.2022
Pro zusätzlicher Abteilung werden vom Hauptverein jährlich 12,00 € berechnet.
Jugendlich sind alle Personen bis zu dem Jahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.
Der Zusatzbeitrag für Jugendliche gilt gleichermaßen für Schüler und Studenten bis zum vollendeten 27. Lebensjahr wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Ist ein solches Mitglied mit seinen Eltern im Verein, so scheidet es nach diesem Geburtstag aus dem Familienverbund aus. Die verbleibenden Familienmitglieder werden in die entsprechende Beitragsgruppe neu eingeordnet.
Die Beitragshöhe richtet sich nach den Verhältnissen am 1. Tag des Halbjahres, für das der Beitrag erhoben wird.
Weitere Auskünfte sind in der Geschäftsstelle, Georgstr. 44 a, Tel 36736, erhältlich.
Mitglieder, die zum 1. des jeweiligen Halbjahres älter als 18 Jahre sind, haben je Halbjahr drei Arbeitsstunden auf der Tennisanlage zu leisten. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde werden zu Beginn des folgenden Halbjahres 10,00 €, also maximal 30,00 € eingezogen.